Die neuesten Regelungen zur Maskenpflicht
Witten, 21.02.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 22.02.2021 wird die neue Coronabetreuungsverordnung der Landesregierung gültig. Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, besteht von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Die Kinder sind von nun an auch verpflichtet, eine Maske im Klassenraum am Platz zu tragen. Die Maske darf nur zum Essen abgenommen werden.
Ebenfalls sieht die Verordnung das Tragen von medizinischen Masken vor. Soweit die Kinder aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind zusätzlich eine Maske zum Wechseln und eine weitere als Ersatzmaske mit.
Wir sind an die Vorgaben der Regierung gebunden und können in dieser Sache keinerlei eigene Entscheidungen treffen. Wir werden in den Klassen Maskenpausen einlegen, können aber nicht die Kinder von der Pflicht zum Maskentragen befreien.
Viele Grüße
Nicole Olschewski
Wechselunterricht am dem 22.02.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, dem 22.02.2021 werden alle Kinder der Gerichtsschule jeden zweiten Tag zur Schule kommen. Dazu teilen wir jede Klasse in zwei feste Gruppen ein (Gruppe A und Gruppe B).
Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes informiert Sie, ob Ihr Kind in Gruppe A oder in Gruppe B ist. Für die Gruppe A beginnt der Unterricht in der Schule am Montag, den 22.02.2021 und für die Gruppe B am Dienstag, den 23.02.2021. An den Tagen, an denen die Kinder nicht zur Schule gehen, arbeiten sie zu Hause an den Aufgaben, die sie in der Schule bekommen.
Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, sitzen die Kinder an fest zugewiesenen Plätzen mit Abstand untereinander und behalten, wenn möglich, ihre Alltagsmaske auf.
Wichtig:
Solange für die Grundschulen das System des Wechselunterrichts vorgesehen ist, findet kein regulärer OGS-Betrieb statt. Die OGS betreut im Nachmittagsbereich nur Kinder, die für die Notbetreuung angemeldet sind.
Viele Grüße
Nicole Olschewski
Schulöffnung am 22.02.2021
Arbeitsmaterialien und Wochenpläne
Liebe Eltern,
aufgrund der neuen Beschlüsse findet in allen Schulen bis zum 31.01.2021 kein Präsenzunterricht statt. Für die Kinder der Gerichtsschule bedeutet dies, dass sie, wie bereits im ersten Lockdown und auch in der Woche vor den Weihnachtsferien, zu Hause lernen.
Dazu müssen die Kinder wöchentlich – immer montags - Arbeitsmaterialien und Wochenpläne in der Schule abholen und in der darauffolgenden Woche zur Kontrolle wieder abgeben. Die Aufgaben, die sie vor den Weihnachtsferien bearbeitet haben, bringen sie zur ersten Abholung am kommenden Montag mit.
Damit nicht zu viele Kinder und Eltern gleichzeitig zur Schule kommen, sind die Abhol- und Abgabezeiten gestaffelt.
Abholzeiten:
Klassen 4: 8.00 Uhr – 9.00 Uhr
Klassen 3: 9.00 Uhr – 10.00 Uhr
Klassen 2: 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Klassen 1: 11.00 Uhr – 12.00 Uhr
Die Ausgabe der Materialien erfolgt in der Turnhalle. Bitte betreten Sie – gerne mit Ihrem Kind - die Turnhalle durch den Hintereingang (am Fußballplatz auf dem Schulhof) und verlassen diese durch den Ausgang am Lehrerparkplatz. Halten Sie beim Warten draußen bitte Abstand und achten Sie darauf, dass sich pro Klasse immer nur ein Kind mit Elternteil in der Turnhalle befindet.
Bitte bedenken Sie, dass im Gegensatz zum ersten Lockdown das Bearbeiten der Aufgaben zu Hause nicht freiwillig ist. Alle Aufgaben müssen bearbeitet und vorgelegt werden.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, können Sie es zur Notbetreuung in der Schule anmelden. In diesem Fall schreiben Sie bitte bis Samstag eine E-Mail an die Schule (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und geben das ausgefüllte Formular am Montag in der Schule ab.
Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung für die Notbetreuung im Januar
Auch wenn das neue Jahr leider so holprig startet, wie das letzte Jahr geendet hat, sollten wir nach vorne blicken und versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten und gesunden Start ins neue Jahr.
Das Team der Gerichtsschule
Bitte nutzen Sie die Lapbooks Ihrer Kinder zur Tagesplanung. Sorgen Sie bitte für einen ruhigen Arbeitsplatz und ausreichend Bewegung nach Erledigung der Aufgaben.
Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Liebe Eltern,
in allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt.
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Hier finden Sie die aktuellen Infomationen des Schulministeriums NRW.
Regelungen für Schulen vom 11.-31.01.2021
Sie werden in Kürze nähere Informationen von uns per Email, WhatsApp sowie auf dieser Website erhalten.