Gerichtsschule
  • Home
  • Aktuelles
  • Unsere Schule
    • Unser Leitbild
    • So fing alles an
    • Kollegium
    • Schulsozialarbeit
    • Unterrichtszeiten
    • Schulshirts
    • Schulverein
    • Termine
  • Über uns
    • Aus der Kita in die Schule
    • Schulanfängeranmeldung
    • Förderung in der Schuleingangsphase
    • Schulwechsel nach Klasse 4
    • Feste und Rituale
    • Gemeinsam leben
    • Bewegte Schule
    • Gesunde Schule
    • Leseförderung
    • Lernzeiten
    • Spieleraum
    • Minischule
    • Rucksackprojekt
    • Außerschulische Kooperationspartner
  • Offener Ganztag
    • Team
    • Aktuelles
    • Die Räumlichkeiten
    • Tagesablauf
  • Kontakt
Gerichtsschule
  • Home
  • Aktuelles
  • Unsere Schule
    • Unser Leitbild
    • So fing alles an
    • Kollegium
    • Schulsozialarbeit
    • Unterrichtszeiten
    • Schulshirts
    • Schulverein
    • Termine
  • Über uns
    • Aus der Kita in die Schule
    • Schulanfängeranmeldung
    • Förderung in der Schuleingangsphase
    • Schulwechsel nach Klasse 4
    • Feste und Rituale
    • Gemeinsam leben
    • Bewegte Schule
    • Gesunde Schule
    • Leseförderung
    • Lernzeiten
    • Spieleraum
    • Minischule
    • Rucksackprojekt
    • Außerschulische Kooperationspartner
  • Offener Ganztag
    • Team
    • Aktuelles
    • Die Räumlichkeiten
    • Tagesablauf
  • Kontakt

Förderung in der Schuleingangsphase

Sozialpädagogische Förderung 

Bereits zum Zeitpunkt der Schulanmeldung spielt die Erfassung des Entwicklungsstandes des zukünftigen Schulkindes eine große Rolle. So kann das Kind seines individuellen Leistungsstandes entsprechend frühzeitig gefördert oder auch gefordert werden, wenn nötig, auch bereits vor Schuleintritt.

Zu Beginn der Schulzeit bestehen Unterschiede zwischen den Kindern im Hinblick auf ihre Lernvoraussetzungen. Lernschwächere Schüler fühlen sich nicht selten überfordert, schnell lernende Schüler oftmals unterfordert.

Für diejenigen Schüler, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten noch keine altersgemäße Entwicklung aufweisen, entwickelt die sozialpädagogische Fachkraft gemeinsam mit der Lehrkraft geeignete Fördermaßnahmen. Die sozialpädagogische Fachkraft setzt die Förderung am Entwicklungsstand des Kindes an. Sie unterstützt bei der Bewältigung alltäglicher oder persönlicher Konflikte, sie hilft bei der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und des Selbstwertgefühls. Sie fördert die emotionale Stabilität und die Selbstständigkeit und legt ein weiteres Augenmerk auf die Bewegungsförderung.

Die Fördermaßnahmen finden teilweise im Klassenverband statt, damit alle Kinder der Klasse in der gleichen Lernumgebung soziale Kompetenzen erwerben und das soziale Miteinander einüben. Darüber hinaus werden in Kleingruppen basale Fähigkeiten gefördert, wie z.B. Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung unter Berücksichtigung aller Sinne oder Zahlenverständnis mit anschaulichen Materialien. Gestärkt werden so nicht nur Konzentration, Arbeitshaltung und Aufgabenverständnis, sondern auch ganz besonders die Freude am Lernen, die emotionale Kompetenz und das Selbstvertrauen des Kindes in seine eigenen Fähigkeiten.


Auf diese Weise trägt die sozialpädagogische Förderung dazu bei, Benachteiligung zu vermeiden und Inklusion zu fördern. Schule wird als Lebensraum derart gestaltet, dass alle darin Platz haben und ihre Stärken entwickeln können.

 

 

 

Neuste Beiträge

  • Familiensamstag am 17. Mai 2025
    Aktuelles 19.Mai
  • Klassen 3 und 4 beim Basketballturnier
    Aktuelles 19.Mai
  • Gerichtsschüler glänzen im Vorlesewettbewerb
    Aktuelles 10.Mai
  • Sonnige Lesezeit
    Aktuelles 29.Apr.
  • Gesundes Frühstück und Aula-Tag
    Aktuelles 11.Apr.

Impressum  Datenschutz